Rechnungsseiten

Bei beidseitigem Scannen beziehen sich Rechnungsseiten sowohl auf die Vorder- als auch auf die Rückseite. Sie werden in der Prüfen-Ansicht im selben Bild zusammengefasst und können nicht getrennt werden.



 

Rechnungsblätter und Rechnungsseiten sind gleichwertig, wenn Rechnungen mit Vorderseitenscannen gescannt werden. Diese Seiten können zusammen oder getrennt in Prüfen-Ansicht.